In München wird zur Zeit über den Fall gestritten, dass sich eine neue Zeitschrift stark an eine eingeführte, geschätzte Zeitschrift anlehnt, - aber wohlweislich eine Verwechslungsgefahr gerade noch so vermeidet.
In Fällen dieser Art kann ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Köln helfen, Az.: 6 U 158/05. Dieses Urteil baut auf der BGH-Entscheidung „Klemmbausteine III” auf. Die Kernsätze des OLG Köln-Urteils:
„Der Senat teilt ... die von dem Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung 'Klemmbausteine III” geäußerte Ansicht, dass eine Ausnutzung der Wertschätzung fremder Leistungsergebnisse i. S. d. § 4 Nr. 9 b UWG nicht notwendig eine Täuschung des Erwerbers über die betriebliche Herkunft der Ware voraussetzt, sondern auch ohne Herkunftsverwechslungen allein dann zu bejahren ist, wenn es zu einer Übertragung von Güte- und Wertvorstellungen kommt.