Wegen der Verhältnisse 'im Nahen Osten allgemein und der Türkei im Besonderen' untersagte das Gericht einem Vater, den Sohn mit in den Türkei-Urlaub zu nehmen.” Amtsgericht Fürstenfeldbruck bei München, Az.: 001 F 00956/05.
Quelle: morgen erscheinender FOCUS auf Seite 18.