Die elektronische Form wird noch längere Zeit zu Problemen führen. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Rechtsstreit entschieden, dass dann, wenn ein Dokument unterschrieben sein muss, eine E-Mail nicht ausreicht. Az.: 10 A 11741/05. Am 19. März 2005 und am 23. September 2004 haben wir an dieser Stelle über zwei arbeitsgerichtliche Entscheidungen berichtet, die im gleichen Sinne geurteilt haben.