Nirgendwo ist logisches und sorgfältiges Denken mehr gefragt als im Gegendarstellungsrecht. Kein Problem für Juristen? Ein Test:
Die Klägerin und ihr Anwalt forderten die Gegendarstellung: „Zu keinem Zeitpunkt habe ich einen derartigen Vorwurf gegenüber meiner Mutter erhoben.” Das Landgericht Offenburg legt in einem Urteil dar, wie die Klägerin richtig hätte formulieren müssen; nämlich:
Zu keinem Zeitpunkt habe ich das in dem Artikel geschilderte Verhalten meiner Mutter nachgetragen bzw. als vorwerfbar angesehen”.
Die Zeitschrift hatte nur zitiert: „Mama hat meine erste Liebe zerstört”.
Alle Einzeheiten können Sie hier im Urteil des Landgerichts Offenburg, Az.: 3 0 225/06, nachlesen.