Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in einem Urteil wichtige Hinweise zur Sachverhaltsermittlung gegeben. Wichtig sind diese Hinweise vor allem deshalb, weil sie helfen, entgegen der so genannten normativen Verkehrsauffassung Streigkeiten zum Nachweis einer Verwechslungsgefahr stärker mit empirischen Gutachten zu klären.
Der EuGH hat dargelegt, dass die Eignung visueller und begrifflicher Unterschiede der Marken zur Neutralisation der klanglichen Ähnlichkeit eine Sachverhaltsfrage darstellt. Einzelheiten können Sie in den Abschnitten 15 bis 45 der „Rechtssache C-206/04 P, Muelhens GmbH & Co. KG ./. Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)” nachlesen. Sachverhaltsfragen sind grundsätzlich dem Beweis durch repräsentative Umfragen zugänglich.
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