Am 16. Juli 2005 haben wir an dieser Stelle über die BGH-Entscheidung „Lila-Postkarte” berichtet: „Rainer Maria Milka” als Autor der Weisheit: „Über allen Wipfeln ist Ruh, irgendwo blökt eine Kuh, Muh!”
Das Oberlandesgericht Hamburg hat nun auf Basis dieses BGH-Urteils Az.: I ZR 159/02 zweimal geurteilt:
-- Einmal mit demselben Anwendungsergebnis wie der BGH zur Lila-Postkarte: Kein Rechtsverstoß, weil der Verkehr die Darstellung (AOL) als humorvoll-ironisch erkennt, und das Kennzeichen kreativ sowie nicht verunglimpfend oder sonst herabsetzend verwendet wird. Az. des OLG Hamburg: 5 W 1/06.
-- Das andere Mal hat das OLG Hamburg die vom BGH entwickelten Grundsätze dahin angewandt, dass eine Marke (Trabant) rechtswidrig verwendet worden ist. In diesem Falle Trabant nahm das OLG Hamburg an:
„Die Antragsgegnerin macht sich mit der angegriffenen Gestaltung jedenfalls die Unterscheidungskraft dieser Marke im Sinne einer Aufmerksamkeitsausbeutung zunutze, ohne dass hinreichend erkennbar wird, dass es sich nur um eine humorvolle Anspielung im Zusammenhang mit dem Abitursjahrgang 2003 handeln soll.” Az.: 5 W 2/06.