Bildersuchdienste dürfen kostenlos in verkleinerter und qualitätsreduzierender Form mit Fotos (Thumbnails = daumennagelgroße Bilder) zu Quellen hinführen. So hat das Landgericht Bielefeld entschieden; Az.: 20 S 49/05. Geklagt hatte ein Fotograf, auf dessen Homepage der Suchdienst führte.
Das Landgericht hat insbesondere einen Anspruch aus Urteil nachlesen.