Der eine oder andere wird sich erst daran gewöhnen müssen, wie die Rechtsprechung Platzierungswünsche als vergleichende Werbung beurteilt. Das Landgericht Hamburg hat nun in einem noch unveröpffentlichten, nicht rechtskräftigen Urteil für einen Fall angenommen, der Platzierungswunsch sei im Sinne von Hier können Sie die Einzelheiten nachlesen.