In den Berichten heute in jeder Tageszeitung und in den Nachrichtensendungen fehlt noch eine besonders unverfrorene Betrügerei:
Gemeldet wird in dem für das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags verfassten Bericht des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof Gerhard Schäfer:
Ein heute als Buchautor tätiger Spitzel hat von 1982 bis 1998 [vom Bundesnachrichtendienst] mehr als 600.000 Mark für die Beschaffung von Informationen erhalten.
Eben dieser Herr hat jedoch, nachdem ihm im November 2004 fristlos gekündigt worden war, noch im Dezember 2005 vor Gericht als Kläger in einem Prozess schriftsätzlich und danach auch noch mündlich das pure Gegenteil behauptet; nämlich:
„Der Kläger war ab dem 1. 1. 1993 bis zuletzt [November 2004] nicht für den Bundesnachrichtendienst tätig.
An Frechheit übertroffen wird diese Falschaussage noch von dem sich im Schriftsatz sofort anschließenden Beweisangebot:
„Zeugnis des Herrn August Hanning, ehemaliger Präsident des Bundesnachrichtendienstes und Zeugnis des Herrn Konrad Porzner, ehemaliger Präsident des Bundesnachrichtendienstes sowie Parteieinvernahme des Klägers”.
Der Kläger hat als Zeugen also die Präsidenten des BND angeboten, dem er die Informationen beschafft hat!
Das erstinstanzliche Gericht sprach dann tatsächlich aufgrund dieser Aussage im Januar 2006 dem Kläger 16.420,- € zu: Nachzahlung von Vergütungen wegen angeblicher Rechtswidrigkeit der fristlosen Kündigung.
Wir haben für die Beklagte schon im Februar 2006 Berufung eingelegt und die Berufung vor einem Monat begründet.
Als nächstes ist nun der Kläger an der Reihe, die Berufungsbegründung zu erwidern. Wir werden berichten. Gut möglich, dass das Berufungsgericht, falls der Kläger tatsächlich weiter prozessieren sollte, das Zivilverfahren aussetzt und den Fall an die Strafjustiz abgibt.