Eine Projektleiterin klagte gegen eine Kündigung wegen Stellenabbaus. Sie erhob nahezu alle in solchen Fällen denkbaren Einwände. Sie bestritt, dass die Stellen gestrichen seien. Weiter wandte sie ein, sie könne in mehreren anderen Bereichen weiter beschäftigt werden. Die Sozialauswahl griff sie an. Schließlich bemängelte sie die Betriebsratsanhörung.
Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht widersprochen.
Das Arbeitsgericht München - 23 Ca 21419/03 - bestätigte dem Verlag jedoch, dass der Verlag rechtswirksam gekündigt hat. Hier können Sie die Einzelheiten nachlesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde zwar am 6. April verkündet und am 9. Mai zugestellt.