Gestern hat der Bundesgerichtshof bekannt gegeben, dass er die Entscheidungspraxis des Bundespatentgerichts ablehnt. Das Bundespatentgericht will nur 10.000 € zugestehen.
Der BGH:
„Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Dieses Interesse bemisst der Senat im Regelfall mit 50.000 €.”
Zu weiteren Einzelheiten: Beschluss Az.: I ZB 48/05.