Urteile zur Bezahlung der Abonnementgebühren sind selten. Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Offenburg, Az.: 2 C 601/05, kann deshalb hilfreich sein.
Die Bezieherin einer Zeitschrift klagte, weil der Verlag von ihrem Konto den Preis für ein Abonnement abgebucht hatte. Sie argumentierte, ihr sei die Zeitschrift aufgrund eines Agenturangebots geliefert worden, nicht aufgrund eines Abonnement-Vertrages, und deshalb habe der Verlag den Betrag nicht abbuchen dürfen.
Das Amtsgericht gab dem Verlag Recht: „Jedoch trägt zum einen die Beweislast vorliegend die Klägerin, da sie Schadensersatzansprüche geltend macht, zum anderen spricht der Umstand, dass die Klägerin der Beklagten ihre Bankverbindungsdaten hat zukommen lassen, eher für die Behauptung der Beklagten” [das war der Verlag].