Es bleibt dabei - der EuGH in Luxemburg hat die neue Verordnung der Europäischen Union zum Schutz der Fluggäste für rechtmäßig erklärt:
Wenn sich Flüge verspäten, oder wenn Flüge überhaupt ausfallen, können Fluggäste unter Umständen verlangen, dass sie kostenlos im Hotel untergebracht und bewirtet werden, Ticketkosten erstattet erhalten oder alternativ befördert werden.
Wir werden Sie noch umfassend informieren.
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