So hat das Landgericht Bonn entschieden, Az.: 1 0 484/04. Der Snowboardfahrer muss nach dem Urteil deshalb überwiedend den Schaden tragen, weil das Snowboard im Vergleich zu Skiern schwerer, dadurch aufpralldynamischer und verletzungsriskanter ist.
Hier können Sie die Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) für Skifahrer und Snowboarder nachlesen und hier die für Langläufer. Auf diese Regeln stellen heute allgemein die Gerichte ab.