Wie das geht? Die 14 Verstöße bildeten nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen, Az.: 2 U 28/05, eine Handlungseinheit:
„Prägend ist [vielmehr] der Eindruck der Einheitlichkeit und Kontinuität bei der Werbeaktion”.
Verstoßen wurde gegen die Verpflichtung, „es zu unterlassen, mit Preisherabsetzungen im Zusammenhang mit Jubiläen zu werben”.
Innerhalb von sieben Wochen waren - überwiegend in derselben Tageszeitung - in nahezu gleichen zeitlichen Abständen und in weitgehend übereinstimmender grafischer Aufmachung Anzeigen veröffentlicht worden. „Durch diese gemeinsamen Klammern wurde bei dem Betrachter der Eindruck einer einheitlichen Werbeaktion aus Anlass eines Firmengeburtstages hervorgerufen.”
Das Verfahren ist beim BGH anhängig.