Dieses Mal unterlag News vor dem Oberlandesgericht Wien.
Zunächst war News rechtskräftig untersagt worden, wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr den Titel FORMAT MONEY zu verwenden und wegen wettbewerbswidriger Nachahmung nicht die Aktienkurstabellen von FOCUS MONEY zu übernehmen.
Über dieses Verfahren haben wir am 11. Oktober 2002, am 5. Januar 2004 und am 9. Mai 2005 berichtet.
NEWS änderte die FOCUS MONEY-Aktienkurstabellen, nachdem die gerichtliche Entscheidung erlassen worden war, nur ungenügend ab. Deshalb wurde ein Ordnungsgeld von 20.000 € verhängt.
NEWS klagte mit der Begründung, gegen das rechtskräftige Unterlassungsurteil sei nicht verstoßen worden. Ohne Erfolg. Das Handelsgericht Wien und nun das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht wiesen die Klage zurück; das Handelsgericht Wien mit einer materiell-rechtlichen Begründung; das OLG Wien unter dem Az.: 2 R 137/05i wegen anderweitiger rechtskräftiger Entscheidung.
Der Beschluss des OLG Wien gibt die Geschichte aller Verfahren ausführlich wieder und begründet die Zurückweisung der Klage ungewöhnlich ausführlich und eingehend. Auf Seite 12 geht der Beschluss darauf ein, dass NEWS „im Vorfeld der Provisorialentscheidung [die Darstellung] geradezu 'sklavisch' nachahmend vorgenommen hat”.
NEWS kann gegen diesen Beschluss - so wie früher schon einmal, wenn auch erfolglos - Rekurs an den Obersten Gerichtshof erheben, und zwar bis zum 16. Januar 2006.