Nach dem Bericht der „neue woche” war fraglich, ob eine Dame wusste, was sie zugunsten von Dagmar Frederic unterschrieb. neue woche zitierte unter der Überschrift: "Hat sie eine alte Dame um 210.000 € betrogen" aus einem Gutachten. Frau Frederic forderte gegendarzustellen:
„Laut einem ärztlichen Bericht ... war Frau ... zwar 'örtlich und zeitlich unzureichend orientiert', aber 'wach' und 'bewusstseinsklar'.”
Die „neue woche” hatte publiziert:
„Den Beleg hat ... unterschrieben, ob sie wusste, was sie unterschrieb, ist zweifelhaft. Laut ärztlichem Gutachten war die alte Dame ... 'zeitlich, örtlich und räumlich nicht voll orientiert'.”
Das Gutachten sagte unter anderem auch noch aus:
„dtl. Einschränkung der Konzentrations- und Auffassungsgabe, im formalen Denken sprunghaft und verlangsamt, anamnestische optische Halluzinationen...”.
Das Landgericht Offenburg gelangte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil Az.: 2 0 416/05 zu dem Ergebnis:
„Schließlich ist die Tatsachenbehauptung auch nicht etwa dadurch unrichtig, dass sie unvollständig ist. ... Hätte die Hinzufügung des Wortes ... 'bewusstseinsklar' ... angesichts der insoweit erdrückenden Aussage der weiteren Ausführungen wie 'örtlich und zeitlich unzureichend orientiert' ... keine entscheidende Änderung an dem Gesamtaussagegehalt hervorgerufen.”