Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem Urteil mit dem Aktenzeichen: 9 Sa 1518/04 die Rechtsprechung gefestigt:
Die Registrierung einer Internet-Domäne bereitet nur die Gründung des Konkurrenzunternehmens vor. Damit ist die Registrierung - nach der üblichen Unterscheidung zwischen Vorbereitungshandlung einerseits und nach außen wirkender werbender Tätigkeit andererseits - rechtmäßig. Der Arbeitnehmer, der registrieren lässt verstößt nicht gegen das - während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich bestehende - Wettbewerbsverbot.