Auch in zweiter Instanz wurde gegen Paris Match entschieden. Das Berufungsgericht, La Cour d'Appel de Versailles, hat das erstinstanzliche Urteil des Tribunal de Grande Instance de Nanterre im Wesentlichen bestätigt.
Bestätigt wurde insbesondere die Verurteilung auf Zahlung von 50.000 € sowie auf Veröffentlichung der Verurteilung. Eingeschränkt hat das Berufungsgericht insofern, als Paris Match die Verurteilung nicht über die gesamte Titelseite hinweg veröffentlichen muss, sondern „lediglich” auf dem unteren Drittel (in roten Buchstaben). Verschlechtert hat das Berufungsgericht, dass Paris Match dem Fürsten zusätzlich 5.000 € für sogenannte nicht-erstattungsfähige Kosten zu zahlen hat.
Der auf der Titelseite zu veröffentlichende Text muss lauten:
„Par arrêt de la cour ... la société .. a été condamnée pour avoir porté atteinte à la vie privée et au droit à l'image de Albert II de Monaco dans le numéro 2920 daté du 5 mai 2005 du journal Paris Match publié un article intitulé 'Albert de Monaco: Alexandre. L'enfant secret'.”
Das Urteil liegt uns vor. Wir werden es ins Netz stellen, sobald wir ein besser lesbares Exemplar in Händen halten.
In Deutschland war Fürst Albert II dagegen sowohl beim Landgericht Freiburg als auch beim Berufungsgericht, dem OLG Karlsruhe/Zivilsenate Freiburg nicht erfolgreich.
Die französischen Urteile alarmieren selbstverständlich. Auf das französischen Recht der Pressefreiheit und das französische Recht auf Information haben sich im Spannungsfeld zum Persönlichkeitsrecht nicht die Erfahrungen mit Diktaturen des 20. Jahrhunderts ausgewirkt; und das französische Recht hat nach dem zweiten Weltkrieg zum Presserecht keinen Neuanfang mit einem Verständnis für das amerikanische und das englische Recht auf Redefreiheit erlebt.
In Frankreich regt sich zwar Widerstand gegen die französische Rechtsprechung; aber andererseits besteht die Gefahr, dass vor allem über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Einfallstor das englische Recht und das vom Bundesverfassungsgericht ausdifferenzierte deutsche Recht zurückgedrängt werden.
Hinweis zu möglichen Verwechslungen: Nach unseren Ermittlungen liegt zusätzlich ein Urteil vor, in dem Paris Match vom Tribunal de Grande Instance de Nanterre zu 30.000 € verurteilt worden ist. Dieses weitere Urteil betrifft einen nachfolgenden Artikel vom 30. Juni 2005, - ebenfalls zum Thema: Albert II/ Alexandre/Nicole Coste. Dieses Urteil wurde am 21. September erlassen und trägt das Aktenzeichen: 05/08652. Das erste Urteil (50.000 €) erging am 29. Juni 2005 zu dem (ersten) Artikel vom 5. Mai 2005; Az.:05/06268. Dieses Urteil vom 29. Juni 2005 hat nun das Berufungsgericht Versailles - wie zu Beginn - beschrieben am 24. November 2005 im Wesentlichen bestätigt. Das Az. dieses Berufungsurteils: 05/05739.