Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, 5. Zivilsenat, hat in zweiter Instanz BUNTE zugebilligt, sich zu bezeichnen als:
- „Europas erfolgreichstes People-Magazin”
- „Europas größtes People-Magazin” und
- „Europas profiliertestes People-Magazin”.
Geklagt hatte G+J.
Die Urteilsbegründung werden wir ins Netz stellen, sobald sie uns zugestellt worden ist. Das Aktenzeichen dieses Urteils: 5 U 68/05.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen