Wer in der Priorität in Rückstand geraten ist, kann nun schnell mit der neu eröffneten Möglichkeit, Internetdomains mit Umlauten registrieren zu lassen, das Versäumte wieder gut machen und den Konkurrenten alt aussehen lassen.
Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln haben die Klage des Inhabers der Domain „schluesselbaender.de” gegen den ursprünglichen Nachzügler, der neu mit „schlüsselbänder.de” auftrat, abgewiesen. Der lernfähige Nachzügler hatte sich zwischendurch mit „schlüsselband.de” beholfen. Das Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 U 39/05, wörtlich:
„Das Verhalten der Beklagten ist indessen weder geeignet, die Klägerin vom Markt zu verdrängen, noch sie so zu beeinträchtigen, dass sie ihre Leistung durch eigene Anstrengungen nicht mehr angemessen zur Geltung bringen kann... So ist es der Klägerin weiterhin möglich, unter anderen generischen Domains im Internet aufzutreten, sei es unter ihrer bisherigen Domain, sei es unter den Domains „schlüsselbaender.de” und „schluesselbänder.de”, die bei entsprechenden Marketingmaßnahmen durchaus sinnvoll eingesetzt werden können, oder sei es unter anderen Top-Level-Domains, deren Anzahl sich ständig vergrößert. Die Klägerin ist daher auf die angegriffene Domain nicht angewiesen, um im Internetangemessen zur Geltung zu kommen.”
Nebenbei dokumentiert das OLG Köln somit, dass es sogar grundsätzlich möglich sein soll, sich so weit anzunähern, dass innerhalb eines Wortes einmal mit und einmal ohne Umlaut registriert wird.
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