Über die vielfachen Versuche von Markeninhabern, davon zu profitieren, dass das Nachrichtenmagazin die Bezeichnung FOCUS erst bekannt gemacht hat, haben wir an dieser Stelle schon öfters berichtet.
Typisch ist der Fall, dass jemand FOCUS früher als Marke registrieren ließ, mit dieser Marke unbekannt blieb und nun gegen prioritätsjüngere, bekannte Marken vorgeht. Aus der Sicht des Verlages, der die Marke erst bekannt gemacht hat: Der Gegner will bei demjenigen ernten, der gesät hat.
Bei einem neuen Versuch hat es der Inhaber einer prioritätsälteren Marke gegen die TOMORROW FOCUS AG versucht. Erfolglos. Dieses Mal musste nicht einmal auf die Bekanntheit der Verlagsmarke eingegangen werden:
Das Harmonisierungsamt hat für den EDV-Bereich eine Verwechslungsgefahr mit der Begründung ausgeschlossen, dass der Bestandteil TOMORROW so vergleichbar präge wie FOCUS.
Hier können Sie die Entscheidung des Harmonisierungsamts No B 628 307 nachlesen. Leitsätze haben wir vorangestellt.