Wurde Ihre Kanzlei schon eingeladen? Haben Sie positiv reagiert? Vorsicht:
Eine „J.. TV Redaktion” kündigte schon per E-Mail an:
„Im Januar 2006 starten wir unser neues Sendeformat J..-TV. Wir berichten jeweils dienstags, mittwochs und samstags 30 Minuten über die erfolgreichsten Anwaltskanzleien Europas. Die Sendung geht bei ... an den Start ... Wir möchten Ihre Kanzlei gerne unserem Publikum vorstellen und Ihre Kompetenz einem interessierten Kreis von Vorständen, Aufsichtsräten und sonstigen Entscheidungsträgern vor Augen führen ...”. Davon, dass das Ganze etwas kosten könnte, kein Wort.
Auf die misstrauische Rückfrage, was denn der Kanzlei an Kosten entstünden, antwortete sofort „K. S... Chefredaktion”:
„Das Sendeformat ist kostenfrei. Allerdings fallen Kosten für die Produktion an... Die Produktion einer solchen individuellen Sendung erfordert einen Kostenaufwand von 23.000 Euro netto....”. Also für jede Kanzlei auf jeden Fall 23.000 Euro.
Unseren Hinweis, dass der Dt. Presserat Presseartikel dieser Art als Schleichwerbung rügt, griff nun besagter S... von der Chefredaktion an:
„Das sieht unsere Rechtsabteilung anders. Im übrigen werden wir von Frau W... aus Köln vertreten. Wir wären Ihnen dankbar solche Äußerungen nicht ohne Prüfung ins Blaue hinein zu behaupten”.
Das Ergebnis schließlich: Auf eine Abmahnung antwortete der bekannte Fernsehsender, bei dem angeblich im Januar die Sendung starten wird:
Es entzieht sich unserer Kenntnis, aus welchem Beweggrund Herr ... in seiner Mail vom 26. 10. 2005 die unwahre Behauptung aufstellt, dass eine Sendung namens 'J.. TV'* bei ... an den Start gehen und ausgestrahlt werde”.