Ein neues Urteil des Landgerichts München I bietet ein Beispiel dafür, wie Gerichte die Anonymisierung überprüfen. In seinem Urteil führt die 9. Zivilkammer unter anderem zu einer auf ProSieben ausgestrahlen FOCUS TV-Sendung aus:
„Die Kammer hat in der mündlichen Verhandlung ... - sowie ihre Mitglieder in Vorbereitung auf den Termin - den Bericht mehrfach in Augenschein genommen. ... Während dieser maximal 5 Sekunden andauernden Sequenz war es der Kammer - auch nach Inaugenscheinnahme verschiedener Werbeträger der Klägerin - nicht möglich, die eingeblendete Rechnung mit ihr in Verbindung zu bringen. Dies war auch bei längerem Betrachten des Standbildes nicht möglich.”
Hier können Sie das Urteil des Landgerichts München I, Az.: 9 0 9673/05, nachlesen.
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