So überschreibt heute die F.A.Z. in ihrem Feuilleton einen kurzen Bericht. Aufgrund einer dpa-Meldung berichten heute nahezu alle Zeitungen und online-Dienste übereinstimmend in diesem Sinne:
„Fürst Albert von Monaco muss im Rechtsstreit wegen eines Berichts über seinen unehelichen Sohn Alexandre und seine frühere Freundin Nicole Coste abermals mit einer juristischen Niederlage rechnen.”
Worum es im Einzelnen geht können Sie nachlesen, wenn Sie links bei „Suche” eingeben: „Albert”.
Sie finden bei dieser „Suche” insbesondere das Urteil des Landgerichts Freiburg, gegen das Fürst Albert II Berufung eingelegt hat. Über diese Berufung wurde gestern in Freiburg vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenate in Freiburg - verhandelt. Zuständig ist für diese Presseangelegenheit der 14. Zivilsenat.
Für BUNTE wurde in der mündlichen Verhandlung gestern unter anderem vorgetragen:
-- In den Schriftsätzen des Fürsten liest man ausnahmslos nur von seinen Persönlichkeitsrechten. Aber, Sohn Alexandre und seine Mutter haben bzw. hatten genauso Persönlichkeitsrechte darauf, dass die Vaterschaft anerkannt wird.
-- In Ihrem Familienkreis durfte Nicole Coste auf jeden Fall berichten und die Fotos zeigen. Sie durfte auch an Stéphanie und andere schreiben, von denen sie sich erhoffen durfte, dass sie auf Albert Einfluss nehmen. Ihnen gegenüber musste sie sich ausführlich äußern und viele Fotos zeigen: Immer wieder wird behauptet, Albert II sei Vater eines Kindes; folglich reichten pauschale Behauptungen nicht aus.
-- Warum sollte sich alles anders verhalten, wenn Adressat und Vermittler die BUNTE ist? Das Bundesverfassungsgericht zeichnet sich gegenüber der Rechtsprechung vieler anderer Länder dadurch aus, dass sie - rechtssoziologisch und kommunikationspolitisch begründet - den Medien das Recht und die Pflicht zugesteht, die Realität zu Prominenten zu vermitteln. Das Grundsatzurteil zu dieser Aufgabe der Medien, das Urteil vom 15. 12. 1999, erging sogar unmittelbar zu einer Publikation der BUNTE.
-- Das bekannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 ändert schon deshalb nichts, weil es „political persons” ausnimmt.
-- Da die BUNTE alle intimen Aussagen gestrichen hat, muss zwischen den Rechten abgewogen werden. Diese Abwägung ergibt, dass der gesamte Text und alle Fotos veröffentlicht werden durften.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe - 14. Zivilsenat in Freiburg hat angekündigt, sein Urteil am 18. November zu verkünden.