„Schily meint, dass der Staat den Medien die Pressefreiheit gewährt. Das ist ein Missverständnis. Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie müsste in jedem Fall von ihm verteidigt werden.”
Quelle: Wolfgang Bosbach, Union-Fraktionsvize, im morgen erscheinenden FOCUS auf Seite 68, Sprüche der Woche.
Anmerkung: Dieses Bosbach-Zitat verharmlost sogar das Problem. Die Durchsuchung bei der Zeitschrift Cicero und Hunderte weiterer grundrechtswidriger Durchsuchungen und Beschlagnahmen sind nur ein Teil der Spitze des Eisbergs. Ein andere Fallgruppe:
Wer hätte es - als das Grundgesetz verabschiedet wurde - für möglich gehalten, dass ein „Medienkanzler” gar die versammelten Zeitungsverleger auf deren Jahresversammlung zur Pressefreiheit verhöhnen kann? „In Stein gemeißelt”, so der Kanzler im September 2004, werde die Pressefreiheit, wenn die Bundesregierung nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Pressefreiheit schützt, sondern sich weigert, die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs gegen das die Pressefreiheit einschränkende „Caroline-Urteil” anzurufen.
Wie soll es auf dieser Basis möglich sein, die schwierigeren Probleme zu lösen? So die fortwährende Verschiebung der Rechtsprechung zu Lasten der Pressefreiheit durch einige Gerichte der ersten und zweiten Instanz und die Entwicklung beim Gegendarstellungsrecht.
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