Der Gesetzgeber durfte - im Versorgungsänderungsgesetz 2001 - das Pensionsniveau der Ruhestandsbeamten senken. Die Kernaussage des heute verkündeten Urteils 2 BvR 1387/02:
Die Senkung ist im Hinblick auf eine langfristige Sicherung des Systems der Beamtenversorgung und die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt.
Jedenfalls auf den ersten Blick widerspricht dieses Urteil dem erst vor kurzem erlassenen Bundesarbeitsgerichts-Urteil Az. 3 AZR 660/03, über das wir an dieser Stelle am 30. August berichtet haben. Das BAG hat darauf abgestellt, dass die Rentner keinen Grund hatten, für eine Verschlechterung vorzusorgen. Allerdings betrifft dieses BAG-Urteil die Kürzung von Beihilfen für Rentner.