Der Bundesgerichtshof hat - ältere Rechtsprechung bestätigend - geurteilt, dass eine Hebamme grob fehlerhaft handelt, wenn sie zwar Anzeichen für eine Gefahrensituation erkennt, aber nicht sofort einen Arzt hinzuzieht.
Hier können Sie den kurz gefassten Beschluss des Bundesgerichtshofs mit dem Az.: VI ZR 299/04 nachlesen.