Nach einem Urteil des Kammergerichts sollen „die Scheidung der Ehe Tewaag/Glas und die hierfür maßgeblichen Gründe heute nicht mehr als zeitgeschichtlicher Vorgang angesehen werden können, an denen die Öffentlichkeit immer noch ein gewisses Interesse hat”. Zu dieser Würdigung bezieht sich das KG auch auf die neue Rechtsprechung des OLG Frankfurt.
Das Kammergericht folgert, dass heute kontextneutrale Aufnahmen der Lebensgefährtin Tewaags, Strohbach, nicht mehr publiziert werden dürfen.
Sie können hier das gesamte Urteil des Kammergerichts Az.: 14 U 271/02 nachlesen.