Das Landgericht München I hat mit vielen Details das wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässige Ausnutzen fremden Vertragsbruchs beschrieben. Der entschiedene Fall betrifft die Eigenkapitalvermittlung und Anlegerbetreuung von Fonds.
Nebenbei bestätigt das Urteil die Praxis, nach welcher meist verneint wird, dass die Wiederholungsgefahr durch eine Veränderung der Verhältnisse entfällt (Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung selbstverständlich ausgenommen).
Wir haben dem Urteil des LG München I, Az.: 4 HK 0 10811/05, zusammenfassende Leitsätze vorangestellt.