Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs erinnert daran, dass auch im Markenrecht bei Verletzungen durch Beauftragte nach § 14 Abs. 7 MarkenG auf den Auftraggeber durchgegriffen werden darf.
Die neue BGH-Entscheidung bestätigt die Rechtsprechung und Lehre, welche den Begriff „Beauftragter” sehr weit auslegt. Im entschiedenen Fall bestätigte der BGH den Durchgriff von der Tochtergesellschaft als "Beauftrage" auf die Muttergesellschaft.
Hier können Sie - samt - Leitsatz das neue Urteil des BGH „Meißner Dekor II”, Az.: I ZR 221/02, nachlesen.