FOCUS MONEY bringt in der heute erscheinenden neuen Ausgabe (36/2005) Hinweise dazu, wie ein erheblicher Teil der Aufwendungen zur Scheidung auf den Fiskus abgewälzt werden können. Zum Beispiel:
Der zumutbare Eigenanteil für Gerichts- und Anwaltskosten beträgt bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und Einkünften von 51.130 Euro (nur) vier Prozent. Die übersteigenden Gerichts- und Anwaltskosten dürfen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.