Das Bundesarbeitsgericht hat neuerdings entschieden, dass ein Rentner aufgrund einer betrieblichen Übung Beihilfen im Krankheitsfall so verlangen kann wie die aktiven Arbeitnehmer.
Die wichtigste Überlegung war für das BAG: „Durch das dahin gehende gleichförmige Verhalten des Beklagten (Arbeitgeber) gegenüber seinen Betriebsrentnern ist eine schützenswerte Erwartung der betroffenen Betriebsrentner entstanden, der Beklagte wolle sich auch für die Zukunft entsprechend binden.... Dies gilt insbesondere für Betriebsrentner, für die es mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand in aller Regel nicht möglich ist, nachträglich Zusatzversicherungen abzuschließen.”
Was die Arbeitgeber rechtzeitig tun müssen, um Übungen, die sich in besseren Zeiten gebildet haben, nicht ewig mitschleppen zu müssen, legt das Bundesarbeitsgericht am Ende seines Urteils dar. Sie müssen Maßnahmen treffen, dass „das schützenswerte Vertrauen der (künftigen) Betriebsrentner darauf, dass sie auch in Zukunft ... so behandelt werden”, nicht entsteht (und die Mitarbeiter noch vorsorgen können).
Sie können hier das vollständige Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Az.: 3 AZR 660/03, nachlesen.