In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall kam in Betracht, dass der Fahrer - als er die Heimfahrt antrat - noch keinerlei Anzeichen für einen Wetterumschwung oder einsetzende Straßenglätte erkennen konnte. Der Versicherer muss jedoch beweisen, dass der Versicherungsnehmer die Gefahr erkannt hat oder hätte erkennen müssen.
Dieser Fall bildet ein Muster dafür, wie gut es sein kann, nach einem Unfall zunächst mit einem Anwalt sorgfältig die gesamte Situation zu besprechen.
Hier haben wir Ihnen das BGH-Urteil Az.: IV ZR 293/03 ins Netz gestellt.