Wer als Käufer zur Rückabwicklung eines Kaufes berechtigt ist, kann sich jetzt auf ein für ihn günstiges neues Urteil des Bundesgerichtshofs berufen.
So darf der Käufer grundsätzlich beanspruchen, dass ihm alles ersetzt wird, was er nach dem Kauf für angeschafftes Zubehör wie Autotelefon und Navigationssystem aufgewendet hat. Auch die Kosten für ein außergerichtlich eingeholtes Beweissicherungsgutachten kann er ersetzt verlangen; ebenso die Kosten für die Überführung und Zulassung.
Hier können Sie zu vielen Einzelfragen, auch zur Reduzierung des Ersatzes aufgrund der Nutzung vor Rückgabe der Kaufsache, die Antworten im Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: VIII ZR 275/04, nachlesen.