Veröffentlicht werden Urteile dieser Art höchst selten, obwohl sich die Probleme ständig stellen. Lesen Sie hier unsere zusammenfassenden, dem Urteil des Amtsgerichts München vorangestellten Leitsätze. Az.: 272 C 23054/03.
Gewonnen hat im entschiedenen Fall der als freier Mitarbeiter zuarbeitende Buchhalter. Da die Zuarbeit als Dienstleistung zu beurteilen war, fielen Gewährleistungsansprüche aus. Und die auf Zahlung Verklagten (Rechtsanwalt und Steuerberater) verschlechterten ihre eigene Beweisführung, indem sie dem Sachverständigen das erforderliche Material nicht zur Verfügung stellten.