Das Oberlandesgericht München verhandelt heute im Streit zwischen dem Heise-Verlag und sechs Musikkonzernen. Unter anderem wird darüber gestritten, ob ein Link auf die Eingangsseite eines redaktionell besprochenen, rechtswidrigen Online-Angebots gesetzt werden darf.
Wie vielfältig die Probleme für Journalisten sind, wenn sie über Internetauftritte berichten, zeigt auch die Rechtsprechung zu den vom FOCUS gewonnenen Prozessen über Möchtegern-Models, die ins Internet gelockt worden sind. Zwei Models wollten wegen einer angeblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung in Geld entschädigt werden.
Wir haben über diese Verfahren an dieser Stelle am 5. Juli, also erst vor kurzem, und 21. März dieses Jahres berichtet.