Der Frankfurter Oberstaatsanwalt Schaupensteiner, der als führender Korruptionsexperte gilt, antwortet in dem morgen erscheinenden FOCUS auf die Frage, ob "sich Sportreporter von Privatsendern schmieren lassen dürfen":
„Da ist eine Gesetzeslücke, die wir rasch schließen sollten. Wir brauchen auch noch weitere Straftatbestände auf dem Feld der Korruption, um gegen Betrügereien von niedergelassenen Ärzten oder Schiedsrichtern entschieden vorgehen zu können.”
Dass für die Medien hier ein Kardinalproblem droht, ergibt sich aus der Erfahrung: Eine aus guten Gründen geschaffene neue Strafnorm muss unbestimmte Rechtsbegriffe - wie „befugt” oder „unverhältnismäßig” - verwenden. Damit schwebt schnell allgemein ein Damoklesschwert über der journalistischen Tätigkeit.
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