Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem neuen Urteil entschieden, dass ein Rechtsanwalt verlangen kann, nicht so über ihn zu berichten, dass er mit möglichen Straftaten seines Sozius in (eine nicht bestehende) Verbindung gebracht wird. Das Gericht:
„Der unbefangene Durchschnittsleser eines seriösen Presseprodukts geht aber davon aus, dass dieses Blatt niemanden ohne Not an den Pranger stellt und so der Gefahr erheblicher Nachteile persönlicher und wirtschaftlicher Natur aussetzt.”
Einige Umstände kamen noch hinzu. So wurde ein Foto veröffentlicht, das den nicht verdächtigten Sozius in der Kanzlei mit Kriminalbeamten zeigt. Und: Der nicht verdächtigte Sozius ist ein am Ort allgemein bekannter Kommunalpolitiker.
Aktenzeichen des Urteils: 14 U 16/05. Informiert hat uns zu diesem Urteil RA Dirk Knop/Oberkirch, Rechtsvertreter des Anspruchstellers und zehn Jahre Mitglied unserer Kanzlei. Wir werden dieses noch unveröffentlichte Urteil ins Netz stellen, sobald es uns vorliegt.
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