Urteile zum marken- und wettbewerbsrechtlichen Schutz einer Titelseite (und entsprechend anderer Seiten) sind selten. Hier können Sie ein noch unveröffentlichtes Urteil des Landgerichts Hamburg Az.: 406 0 86/04 einsehen.
Bitte lesen Sie zum Inhalt des Urteils die zusammenfassenden Leitsätze nach, die wir dem Urteil vorangestellt haben. Schon diese Leitsätze zeigen: Es ist schwierig einen markenmäßigen Gebrauch als Voraussetzung eines markenrechtlichen Schutzes nachzuweisen. Und: Wettbewerbsrechtliche Ansprüche scheitern meist bereits daran, dass die wettbewerbliche Eigenart fehlt.
Wie so oft, wird sich über die eine oder andere Passage der Urteilsbegründung - nicht jedoch über das Ergebnis - streiten lassen.