Sie erinnern sich an die tatsächliche oder vermeintliche Sex-Affäre und das Ende der Diplomatenkarriere des schweizerischen Botschafters in Berlin. Wenn Sie hier links auf der Startseite „Borer” oder „Fielding” eingeben, können Sie sich zu den einzelnen Vorgängen informieren.
Ein Höhepunkt der öffentlichen Auseinandersetzungen waren Attacken von Frau Fielding und Herrn Borer in der Sendung „Menschen 2000”, zu dem dann Johannes B. Kerner eine Gegendarstellung verlesen musste.
In der Schweiz konnte sich Borer außergerichtlich eine Geldentschädigung vom Verlag des SonntagsBlick verschaffen. Deutsche Verlage weigerten sich zu zahlen. Gegen sie wollte das Glamour-Paar dann - beängstigend angekündigt - die amerikanische Rechtsprechung zu den bekannt hohen Geldentschädigungen auszunutzen. Ein zweistelliger Millionen-Dollar-Betrag sollte es sein. Der Mißerfolg ist jetzt perfekt: Die Klage wurde soeben auch in zweiter Instanz uneingeschränkt abgewiesen.
Schon in erster Instanz hatten die beiden - am 11. Februar 2004 - vor dem United States District Court for the Nothern District of Texas Dallas Division verloren. Nun, am 30. Juni 2005, hat der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Eine Änderung dieser Rechtsprechung durch ein weiteres Rechtsmittel ist nach unserer Einschätzung nur theoretisch möglich.
Die beiden Urteile sind weit über den Einzelfall hinaus für alle Medien von großer Bedeutung. Die Gerichte haben dargelegt, dass die U.S.-Justiz unzuständig ist, weil - verkürzt ausgedrückt - im Wesentlichen der behauptete Schaden nicht in den U.S.A. aufgetreten ist.
Alle Einzelheiten können Sie den von uns ins Netz gestellten Urteilen und den von uns jeweils vorangestellten, zusammenfassenden Leitsätzen entnehmen.
Wir nehmen im Übrigen an, dass Borer-Fielding auch dann verloren hätten, wenn sich die U.S.-Gerichte für zuständig erklärt hätten.