In erster Instanz hatte das Landgericht Berlin die Klage abgewiesen.
Nun hat das Kammergericht in zweiter Instanz den Parteien - eingehend begründet - mitgeteilt, dass es beabsichtigt, die Berufung zurückzuweisen. Wir haben Ihnen diese Mitteilung in Leitsätzen zusammengefasst.
Am 28. Juli wurde uns die Berufungsrücknahme zugestellt. Das abweisende Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig. Martinek muss - wue es sich als Folge aus dem Gesetz ergibt - sämtliche Kosten, auch die Anwaltskosten der Zeitschrift tragen. Streitwert 20.000 €.
Das Entscheidende und für die Medien Positive:
Auch Instanzgerichte, die den Medien nicht gerade gewogen sind, beachten, dass Prominente die Medien zu Aufmerksamkeitsgewinnen nutzen. Zuletzt haben die Gerichte beisielsweise auch auf Tatjana Gsell und Verena Kerth gleichermaßen reagiert. Höchstrichterliches Vorbild ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. 12. 1999.
Martinek hatte sich schon seit Jahren mit Aufmerksamkeitsgewinn in den Medien über allerlei freimütig geäußert, auch über Einzelheiten seiner persönlichen Beziehungen. Nun wurde ihm von den Gerichten vorgehalten, dass seine Persönlichkeitsrechte jedenfalls nicht schwer verletzt werden, wenn eine Zeitschrift aus Anlass seiner neuen Liebe versucht, das Scheitern seiner Beziehungen zu erklären.
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