Wenn Sie ein Wohnhaus erwerben oder errichten, um es mit ihrer Familie zu bewohnen, sind Sie grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt. Voraussetzung ist, dass sie einen Raum des Gebäudes als Arbeitszimmer für eine wirtschaftliche Tätigkeit verwenden.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat sich detailliert mit der Vorsteuer-Abzugsberechtigung einer Ehegatten-Gemeinschaft bei Wohnhäusern auseinandergesetzt. Studieren Sie dieses Urteil (C-25/03) besonders gründlich, ehe Sie es verwerten.