Die Markt- und Sozialoforscher beispielsweise leiden darunter, dass die von Ihnen ermittelten Ergebnisse keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Die Parfumunternehmern beklagen, dass ihnen grundsätzlich kein Schutz für den Duft eines Parfums zuerkannt wird.
Einen Weg, sich doch zu schützen, veranschaulicht ein niederländisches Gericht. Es hat urheberrechtlich, nicht wettbewerbsrechtlich darauf abgestellt, dass die Grundstoffe des neuen Konkurrenzprodukts „Female Treaure” mit den Grundstoffen des von Lancôme produzierten Parfums „Trésor” identisch oder in Form eines Substituts in der Kopie enthalten sind.
Für einzelne Forschungsobjekte und für bestimmte Medienerfindungen kann sich demnach auf dieser Basis ein Weg auftun, doch einen Schutz zu erlangen.
So entschieden hat der Gerechtshof ten's-Hertogenbosch. Auszugsweise veröffentlicht wird diese Entscheidung im neuesten Heft der GRURint.