Dieses Urteil sollte jeder kennen: Auch wenn der letzte Tag, an dem eine Kündigung erklärt werden muss, auf einen Sonntag, einen Feiertag oder einen Sonnabend fällt, verschiebt sich dieser Erklärungstermin nicht. Eine Kündigung am darauffolgenden Werktag
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Autor: Kanzlei Prof. Schweizer
Der Bundesgerichtshof hat einen in alle Rechtsgebiete hineinreichenden Streit beendet. Urteil des BGH - III ZR 172/04 - ins Netz gestellt.