Prozesse zu Unfällen mit Kindern und Jugendlichen an Haltestellen gehören zu den Rechtsstreitigkeiten, bei denen sich die Gerichtsentscheidung oft schwer vorhersagen lässt. Die Entscheidung hängt in diesen Fällen häufig von der persönlichen Einstellung und den Erfahrungen der entscheidenden Richter ab. Wenn Sie links in die Suchfunktion „Dezisionismus” eingeben, können Sie sich zu dieser Problematik näher informieren.
Unter diesen Umständen kann es nützlich sein, schon früher erlassene Urteile vorzulegen, die in eine bestimmte Richtung weisen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle gehört zu den Entscheidungen, die Kraftfahrzeugfahrern helfen können.
In dem vom OLG Celle entschiedenen Falle befand sich eine Straßenbahnhaltestelle in der Straßenmitte mit einer eigenen Verkehrsinsel. Eine 6 1/2-Jährige lief von der Straße aus in ein Fahrzeug hinein, als die Straßenbahn einfuhr. Das Gericht formulierte, was auf seine Einstellung hindeutet: „erst einfuhr”. Ein Zebrastreifen fehlte. Das Gericht unterstellte eine Geschwindigkeit des Fahrzeugs von 20 km/h.
Das OLG Celle entschied, der Fahrer sei unschuldig, er müsse nicht in Schrittgeschwindigkeit fahren, sondern dürfe darauf vertrauen, dass sein Vorrecht beachtet werde.
Hier können Sie sich anhand des Urteils des Oberlandesgerichts Celle, Az.: 14 U 232/04, genau informieren.