Ein Gericht hat entlarvt, worum es wieder einmal im Prozeß einer „Prominenten” wirklich ging: Um Publicity und Vorbereitung einer Geldentschädigung, nicht um Persönlichkeitsrechte - zum Beispiel wegen eines Rehabilitationsinteresses:
„Der Senat weist darauf hin, dass auf der Webseite der Klägerin, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wird, mehrere Presseberichte zum Abruf bereit gehalten werden, in denen über die Untersuchungshaft der Klägerin, ihre Absicht, ein Buch darüber zu schreiben, und die Anklage die Rede ist.”
Auszug aus einem uns gestern zugestellten Protokoll der öffentlichen Sitzung des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München am Dienstag, den 10. Mai 2005 zur Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 6. 2. 2005.
Geklagt hatte Tatjana Gsell. Die FREIZEIT REVUE hatte in einem Artikel auf die Vorstrafe von 16 Monaten wegen Versicherungsbetrugs hingewiesen. Frau Gsell argumentierte, derartige Hinweise würden - siehe jedoch das Protokollzitat - ihr Rehabilitationsinteresse mißachten.
Dumm gelaufen.