Unsere Mandantin IfD Allensbach hat in einer soeben abgeschlossenen Studie repräsentativ die gesamte deutsche Bevölkeung ab 16 Jahren befragt. Die Fragestellung:
„....Dabei ging es darum, ob eine Patientin, die 15 Jahre lang in einem sogenannten Wachkoma gelegen hat, weiter künstlich ernährt werden sollte oder nicht. Wie ist Ihre Meinung: Finden Sie es richtig, in einem solchen Fall die künstliche Ernährung einzustellen, oder finden Sie das nicht richtig?”
Von denen, welche die Diskussion näher oder doch am Rande verfolgt haben, antworteten:
- 56 %: finden es richtig, die künstliche Ernährung einzustellen.
- Die anderen Befragten waren zu gleichen Teilen der gegenteiligen Ansicht oder unentschieden.
Auf die Frage zur passiven Sterbehilfe wurden noch höhere Quoten erzielt. Dafür, lebensverlängernde Maßnahmen einzustellen, wenn der Patient es so verfügt hat, sprachen sich 80 Prozent aus. 8 % waren dagegen; 12 % unentschieden.
Die unterschiedlichen Werte erklären sich selbstverständlich daraus, dass Terri Schiavo die Einstellung nicht verfügt hatte; jedenfalls nicht klar und in der Umfrage zum Fall Terri Schiavo nichts zu einer Patientenverfügung gesagt worden war. Das Institut hatte zuerst zu Terri Schiavo und dann erst allgemein zur passiven Sterbehilfe, so wie zitiert, befragt..
Für Studierende der Soziologie und der Angewandten Rechtssoziologie: Befragungstechnisch ist interessant, dass in der Frage jeweils (zutreffend) die verneinende Antwortalternative („oder finden Sie das nicht richtig”) mit aufgeführt wurde. Der Unterschied (mit und ohne Aufführung der negativen Alternative) bewirkt nach der Erfahrung aus Tests mit gegabelten Befragungen Ergebnisabweichungen von bis zu 20 Prozentpunkte. Im Wintersemester 2005/2006 wird an der Ludwig-Maximilians-Universität München wieder im Rahmen einer Vorlesung „Rechtssoziologie” eingehend auch die Befragungs- und Formulierungstechnik besprochen.