Das Landgericht Hannover hatte noch anders entschieden und dem rechtmäßig fahrenden Radler einen Mitverschuldensanteil von 30 % angelastet. Begründung: Er sei nicht rechtzeitig auf den Fußgängerweg ausgewichen.
Das OLG Celle hat das Urteil des LG Hannover jedoch aufgehoben: Wer rechtmäßig rechts fährt, haftet rechtswidrig fahrenden Radlern überhaupt nicht und kann seinen Schaden voll ersetzt verlangen.
Ganz so eindeutig hat das OLG Celle allerdings nicht entscheiden müssen. Im OLG Celle-Fall sind nämlich sogar zwei Radler in falscher Fahrtrichtung, dann auch noch nebeneinander und offenbar durch ein Gespräch abgelenkt gefahren. Trotzdem hatte das erstinstanzliche Landgericht, wie erwähnt, dem rechtmäßig fahrenden Radler einen Mitverschuldensanteil von 30 % auferlegt. Also auch hier: Selbst einfach erscheinende Rechtsfälle lassen sich nicht immer leicht lösen.
Hier können Sie das Urteil des OLG Celle, Az.: 14 U 103/04, nachlesen. Urteile zu Radlerkollisionen sind verhältnismäßig selten.
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