Entschieden hat der österreichische Oberste Gerichtshof zugunsten von FOCUS MONEY. Die uns nun zugegangenen Entscheidungsgründe interessieren genauso für das deutsche Recht:
Der Unterlassungsantrag darf über den konkreten Versoß hinausgehen. Die Auskunft kann generell für alle Ausgaben verlangt werden, welche die Rechtsverletzung enthalten. Der Antrag auf eine Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung muss nicht unbedingt eine Frist angeben.
Sie können die Entscheidung des Österreichischen Obersten Gerichtshofs, Az.: 4 Ob 216/04z, hier einsehen. Zusammenfassende Leitsätze haben wir vorangestellt.
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